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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Allgemeines
    Bei Auftragserteilung erklärt sich der Besteller mit folgenden Bedingungen einverstanden
  2. Angebotsinhalt
    Die Angebot basiert auf Angaben und Unterlagen der Bestellers. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf sämtliche Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentums- und Urheberrechte vor.
  3. Angebotsabweichungen
    Abweichungen vom Angebot, wie Änderungen, Zusätze oder Kürzungen , werden als Mehr- oder Minderpreis verrechnet.
  4. Auftragserteilung / Auftragsannahme
    Die Auftragserteilung hat Gültigkeit, wenn diese mündlich oder schriftlich eingeht.
    Mit dem Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung gilt ein Vertrag als abgeschlossen.
  5. Auftragsrücktritt durch Besteller
    Bei Auftragsrücktritt des Bestellers behalten wir uns vor, alle aufgelaufenen Kosten für die Auftragsbearbeitung „erstellte Unterlagen, Lieferanten, Material, Fahrtkosten etc.“ in Rechnung zu stellen.
  6. Auftragsrücktritt des Lieferanten
    Unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung, oder Inhalt der Leistungen / Lieferungen erheblich verändern oder auf die Leistungen erheblich einwirken, sowie im Fall nachträglicher Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag angemessen angepasst. Ist dies wirtschaftlich nicht vertretbar, steht dem Lieferanten das Recht zur Auflösung des Vertrags oder der betroffenen Vertragsteile zu.
  7. Preise und Lieferbedingungen
    Die abgegebenen Preise verstehen sich exkl. Lieferung, in Schweizer Franken rein netto (zur Zeit nicht Mehrwertsteuer-pflichtig). Verpackung, Versandkosten, Verzollung sowie allfällige Transportversicherungen gehen zu Lasten des Kunden und werden nach effektivem Aufwand verrechnet.
  8. Zahlungsbedingungen
    Zahlungen sind 30 Tage nach Rechnungsstellung rein Netto. Je nach Vertragsgegenstand , insbesondere für grössere Aufträge werden individuelle Zahlungsbedingungen vereinbart.
  9. Lieferfrist
    Die Lieferzeit beginnt mit der definitiven Auftragserteilung inkl. Spezifikation. Die Lieferfrist wird dem Besteller mittels Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Liefertermin ist eingehalten wenn bis Ablauf des vereinbarten Termin, der Liefergegenstand im Zugriff „Daten auf Server“ oder bei Materiallieferung zur Abholung mitgeteilt sind. Lieferverzögerungen begründen keine Schadenersatzansprüche.
  10. Versicherung
    Auf Wunsch und Kosten des Bestellers kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden
  11. Übergang von Nutzung und Gefahr
    Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferung ab Werk auf den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen , die der Lieferant nicht vertreten kann verzögert, so geht die Gefahr im ursprüngliche vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Ab diesem Zeitpunkt erden Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers  gelagert und versichert.
  12. Abnahme der Lieferung und Leistung
    Die Abnahme wird mittels Protokoll bestätigt und gegenseitig gezeichnet. Bei geringfügigem Mangel , insbesondere welche die Funktionalität der Lieferung od. Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen, darf der Besteller die Annahme nicht verweigern. Solche Mängel sind vom Lieferanten unverzüglich zu beheben.
    Ausnahmeregelung:
    1. wenn die Abnahmeprüfung aus Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, nicht wie vorgesehen durchgeführt werden kann.
    2. wenn der Besteller die Annahme ohne vereinbarte  Berechtigung verweigert.
    3. wenn der Besteller sich weigert das Abnahmeprotokoll  zu unterzeichnen.
    4. wenn der Besteller die Lieferung od. Leistung nutzt.
  13. Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum von gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung vor.
  14. Software
    Die Software ist Eigentum des Lieferanten. Sie darf weder kopiert noch auf anderen Projekten in Einsatz gebracht werden. Es ist untersagt, Programmteile für andere Zwecke anzuwenden. Ausnahmen sind mit Firma dsconstruction  zu klären. Wird Software verändert, kann keine Garantie auf korrekte Funktion übernommen werden.
  15. Reklamation
    Reklamationen werden nur berücksichtigt, wenn sie schriftlich innert acht Tagen nach Empfang der Waren erfolgen.
  16. Gewährleistungsfrist
    Mängel sind unverzüglich und nach Möglichkeit schriftlich zu melden. Rechnungen von Mängelbehebung durch den Besteller, oder Fremdfirmen werden nur nach Absprache mit Firma dsconstruction  akzeptiert.
  17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
    Auf das Vertragsverhältnis findet das schweizerische Recht, insbesondere das schweizerische Obligationenrecht (OR) Anwendung.

 

Gerichtsstand ist 4203 Grellingen.

 

Grellingen, Mai 2012